Krankmeldung in Deutschland
In Deutschland kann eine Krankheit Ihren Berufsalltag und Ihre täglichen Routinen beeinflussen. Dank gesetzlicher Regelungen sind Ihre Rechte in dieser Zeit jedoch geschützt und gesichert. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Krankmeldung:
Wann müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren?
Das Erste, was Sie tun müssen, wenn Sie krank werden, ist, Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren. Dies sollte in der Regel am Morgen des Tages, an dem Sie arbeiten müssten, vor Beginn der Arbeitszeit erfolgen. Sie können dies telefonisch, per E-Mail oder über interne Kommunikationsmittel des Unternehmens tun. Wichtig ist, Ihrem Arbeitgeber eine Schätzung zu geben, wie lange Sie voraussichtlich nicht zur Arbeit kommen können. Sie müssen nicht angeben, woran Sie erkrankt sind.
Wann ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erforderlich?
Als Faustregel gilt, dass Sie ab dem dritten Tag Ihrer Krankheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen müssen. Wenn Sie also am Montag krank werden, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bis Mittwoch eine AU zukommen lassen. Ihr Arbeitgeber hat jedoch das Recht, eine AU bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen, entweder wie in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt oder gemäß der Unternehmensrichtlinie. Es ist daher ratsam, Ihren Arbeitsvertrag zu prüfen oder sich mit Ihrer Personalabteilung in Verbindung zu setzen.
Erhalten Sie weiterhin Ihr Gehalt im Krankheitsfall?
Ja, in Deutschland erhalten Sie im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang Ihr volles Gehalt. Dies wird als “Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall” bezeichnet. Dauert Ihre Krankheit länger als sechs Wochen, übernimmt Ihre Krankenkasse und beginnt, Ihnen “Krankengeld” zu zahlen. Das Krankengeld beträgt etwa 70 % Ihres Bruttogehalts und darf 90 % Ihres Nettogehalts nicht übersteigen. Diese Zahlung kann für dieselbe Krankheit für maximal 78 Wochen (ca. 1,5 Jahre) erfolgen.
Müssen Sie bei Krankheit zu Hause bleiben?
Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass Sie 24 Stunden am Tag zu Hause bleiben müssen. Wichtig ist, dass Sie Verhaltensweisen vermeiden, die Ihre Genesung behindern oder verzögern würden. Zum Beispiel sollten Sie schwere körperliche Anstrengung vermeiden. Aktivitäten, die Ihre Genesung nicht beeinträchtigen, wie kurze Spaziergänge, der Gang zum Supermarkt oder zur Apotheke, sind in der Regel kein Problem. Verhaltensweisen, die Ihrer Genesung zuwiderlaufen, wie z.B. eine Urlaubsreise oder der Besuch von Vergnügungsstätten, können jedoch dazu führen, dass Ihre Gehaltszahlung eingestellt oder Ihr Arbeitsvertrag gekündigt wird.
Können Sie zu Hause bleiben, um ein krankes Kind zu betreuen?
Ja, wenn Ihr Kind krank ist und Betreuung benötigt, können Sie zu Hause bleiben, um es zu versorgen. Dies wird als “Kinderkrankengeld” bezeichnet. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen:
- Das Kind muss unter 12 Jahre alt sein (oder es gibt keine Altersgrenze, wenn das Kind eine Behinderung hat).
- Es muss ein ärztliches Attest vorliegen, das bescheinigt, dass das Kind Betreuung benötigt.
- Es darf keine andere Person verfügbar sein, die das Kind betreuen kann.
Im Allgemeinen hat jeder Elternteil für jedes Kind Anspruch auf 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Jahr (20 Arbeitstage für Alleinerziehende). Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es eine Gesamtobergrenze von 25 Arbeitstagen(50 Arbeitstagen für Alleinerziehende). In diesem Zeitraum erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, nicht von Ihrem Arbeitgeber.
Kann eine AU telefonisch oder online ausgestellt werden?
Während der COVID-19-Pandemie gab es in bestimmten Situationen die Möglichkeit, eine AU telefonisch oder online zu erhalten. Gemäß der derzeitigen allgemeinen Praxis ist für die Ausstellung einer AU eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Allerdings ist es mit neuen Regelungen wieder möglich, für bestimmte Erkrankungen wie leichte Atemwegsinfektionen eine AU telefonisch oder über Online-Plattformen zu erhalten, ohne dass ein Arztbesuch notwendig ist. Die aktuellsten Informationen hierzu erhalten Sie am besten von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse.
Die Krankmeldung in Deutschland ist darauf ausgelegt, sowohl die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen als auch die Rechte der Arbeitgeber zu sichern. Das Wissen um Ihre Rechte und die Erfüllung Ihrer Pflichten werden Ihnen helfen, diesen Prozess reibungslos zu durchlaufen.
Wenn Sie weitere Informationen zur Krankmeldung benötigen oder eine klare Antwort zu Ihrer spezifischen Situation wünschen, zögern Sie nicht, sich an Ihren Arbeitgeber, Ihre Gewerkschaft oder Ihre Krankenkasse zu wenden.