Grundgesetze
25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen