Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland

Mai 02, 2025 .

Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland

1. Führerscheine aus EU/EWR-Ländern

Führerscheine aus EU- oder EWR-Ländern sind in Deutschland unbefristet gültig. Bei Ablauf muss der Führerschein jedoch möglicherweise erneuert werden.

2. Führerscheine aus Nicht-EU/EWR-Ländern

Führerscheine aus Drittstaaten sind ab dem Anmeldedatum des Wohnsitzes in Deutschland 6 Monate gültig. Danach muss der Führerschein in einen deutschen umgeschrieben werden (Umschreibung).

Umschreibungsverfahren

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass

  • Meldebescheinigung (Wohnsitzanmeldung)

  • Biometrisches Passfoto

  • Sehtestbescheinigung

  • Erste-Hilfe-Kurs-Zertifikat

  • Originalführerschein + beglaubigte deutsche Übersetzung

  • Schriftliche Bestätigung der Gültigkeit

Ablauf:

  1. Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde.

  2. Unterlagen einreichen und Gebühren zahlen.

  3. Je nach Herkunftsland sind eine Theorie- und/oder Praxisprüfung nötig.

Theorie- und Praxisprüfung

  • Theorieprüfung:

    • 30 Fragen (max. 10 Fehlerpunkte).

    • Verfügbar in 12 Sprachen (inkl. Türkisch).

    • Gebühr: ~25 €.

  • Praktische Prüfung:

    • Dauer: 50–60 Minuten.

    • Gebühr: ~120 €.

Kosten:
Gesamtkosten (Fahrstunden, Prüfungen, Gebühren) liegen bei 2.600–3.500 € (in Ostdeutschland oft günstiger).

Wichtige Hinweise:

  • Versäumte Umschreibung gilt als Fahren ohne Führerschein (strafbar).

  • Unterschied zwischen Fahrverbot (befristet) und Entzug der Fahrerlaubnis (Neuerteilung nötig).

  • Alkohol/Drogen am Steuer führen zu hohen Strafen oder Führerscheinverlust.

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