Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland
1. Führerscheine aus EU/EWR-Ländern
Führerscheine aus EU- oder EWR-Ländern sind in Deutschland unbefristet gültig. Bei Ablauf muss der Führerschein jedoch möglicherweise erneuert werden.
2. Führerscheine aus Nicht-EU/EWR-Ländern
Führerscheine aus Drittstaaten sind ab dem Anmeldedatum des Wohnsitzes in Deutschland 6 Monate gültig. Danach muss der Führerschein in einen deutschen umgeschrieben werden (Umschreibung).
Umschreibungsverfahren
Erforderliche Unterlagen:
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Gültiger Personalausweis/Reisepass
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Meldebescheinigung (Wohnsitzanmeldung)
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Biometrisches Passfoto
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Sehtestbescheinigung
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Erste-Hilfe-Kurs-Zertifikat
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Originalführerschein + beglaubigte deutsche Übersetzung
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Schriftliche Bestätigung der Gültigkeit
Ablauf:
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Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde.
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Unterlagen einreichen und Gebühren zahlen.
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Je nach Herkunftsland sind eine Theorie- und/oder Praxisprüfung nötig.
Theorie- und Praxisprüfung
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Theorieprüfung:
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30 Fragen (max. 10 Fehlerpunkte).
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Verfügbar in 12 Sprachen (inkl. Türkisch).
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Gebühr: ~25 €.
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Praktische Prüfung:
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Dauer: 50–60 Minuten.
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Gebühr: ~120 €.
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Kosten:
Gesamtkosten (Fahrstunden, Prüfungen, Gebühren) liegen bei 2.600–3.500 € (in Ostdeutschland oft günstiger).
Wichtige Hinweise:
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Versäumte Umschreibung gilt als Fahren ohne Führerschein (strafbar).
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Unterschied zwischen Fahrverbot (befristet) und Entzug der Fahrerlaubnis (Neuerteilung nötig).
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Alkohol/Drogen am Steuer führen zu hohen Strafen oder Führerscheinverlust.
Warnung:
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