Radfahren in Deutschland: Wichtige Regeln, die man beachten sollte
Deutschland ist zweifellos ein Fahrradparadies. Vom Stadtverkehr bis zu Wochenendausflügen ist das Fahrrad in allen Lebensbereichen präsent. Um diese Freiheit jedoch sicher genießen zu können, gibt es wichtige Verkehrsregeln (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO) und technische Standards für die Ausrüstung (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO), die Sie zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit anderer einhalten müssen. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Hier ist alles, was Sie über das Radfahren in Deutschland wissen müssen.
Die unverzichtbare Ausstattung Ihres Fahrrads
Bevor Sie am Straßenverkehr teilnehmen, stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrrad über die gesetzlich vorgeschriebene Grundausstattung verfügt. Jedes Fahrrad muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgestattet sein, die sowohl das Vorder- als auch das Hinterrad wirksam abbremsen können. Eine helltönende Klingel, um andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu warnen, ist ebenfalls obligatorisch. Besonders bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen ist ein Beleuchtungssystem, das batterie- oder dynamobetrieben sein kann, von entscheidender Bedeutung. Dieses besteht aus einem weißen Scheinwerfer vorne und einem roten Rücklicht hinten. Blinkende Lichter (mit Ausnahme des Rücklichts) sind in der Regel verboten; es müssen konstant leuchtende Lichter verwendet werden. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit muss das Fahrrad mit einem weißen Reflektor vorne, einem großen roten Reflektor hinten, gelben Reflektoren an den Pedalen (nach vorne und hinten wirkend) und mindestens zwei gelben Speichenreflektoren (“Katzenaugen”) pro Rad oder durchgehenden weißen Reflexstreifen an den Reifenflanken ausgestattet sein. Das Fehlen einer dieser Komponenten kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Grundregeln im Verkehr
In Deutschland gibt es klare Verkehrsregeln für Radfahrer. Sehen Sie am Straßenrand ein blaues rundes oder eckiges Schild mit einem weißen Fahrradsymbol, so ist die Benutzung dieses Radweges gesetzlich vorgeschrieben (Radwegbenutzungspflicht). Wo kein Radweg vorhanden ist, müssen Sie auf der Fahrbahn am äußersten rechten Rand mit dem Autoverkehr fahren. Mit Ausnahme von Kindern ist das Fahren auf dem Gehweg strengstens verboten. Auf Gehwegen mit dem Zusatzschild “Radfahrer frei” dürfen Sie jedoch fahren, wenn Sie Fußgängern absoluten Vorrang gewähren und in Schrittgeschwindigkeit fahren. Obwohl für Erwachsene in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht besteht, wird das Tragen eines Helms zur eigenen Sicherheit, insbesondere im dichten Stadtverkehr und auf Touren, dringend empfohlen.
Verkehrszeichen, Abbiegen und besondere Situationen
Als Teil der Verkehrsregeln sind alle Ampeln und Verkehrszeichen auch für Radfahrer verbindlich. An einigen Kreuzungen gibt es spezielle, kleinere Ampeln für Radfahrer, deren Anweisungen befolgt werden müssen. Gibt es keine solche Ampel, müssen Sie die Hauptampeln für den Fahrzeugverkehr beachten. Kommunikation ist für eine sichere Fahrt unerlässlich; geben Sie daher vor dem Abbiegen Ihre Richtung deutlich mit der Hand an (rechter Arm für rechts, linker Arm für links). Das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist zwar verboten, Radfahrer sind von dieser Regel jedoch ausgenommen, wenn am Eingang der Straße das Zusatzschild “Radfahrer frei” angebracht ist. Außerdem ist das Nebeneinanderfahren von zwei Radfahrern in der Regel erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird. Bei starkem Verkehr oder auf schmalen Straßen muss jedoch hintereinander gefahren werden.
Alkohol, Mobiltelefone und Kopfhörer
Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist in Deutschland eine sehr ernste Angelegenheit mit schwerwiegenden Konsequenzen. Ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr gilt als Straftat und kann zum Entzug des Führerscheins, hohen Geldstrafen und sogar zu einer Freiheitsstrafe führen. Auch bei einem niedrigeren Wert, wie z. B. 0,3 Promille, machen Sie sich strafbar, wenn Sie alkoholbedingte Fahrunsicherheiten zeigen. Die Benutzung eines Mobiltelefons in der Hand während der Fahrt ist ebenfalls strengstens verboten; für Navigationszwecke können Sie Ihr Telefon in einer am Fahrrad befestigten Halterung verwenden. Ebenso ist das Musikhören mit Kopfhörern, die beide Ohren bedecken und Sie daran hindern, Umgebungsgeräusche (wie Hupen, Sirenen etc.) wahrzunehmen, verboten. Das Hören mit nur einem Ohrhörer oder bei geringer Lautstärke ist erlaubt.
Sonderregeln für Kinder
Für Kinder gelten je nach Alter unterschiedliche Regeln: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Eine Begleitperson, die älter als 16 Jahre ist, darf das Kind ebenfalls auf dem Gehweg begleiten. Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen wählen, ob sie auf dem Gehweg, dem Radweg oder der Fahrbahn fahren möchten. Kinder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen den gleichen Regeln wie Erwachsene und müssen den Radweg oder die Fahrbahn benutzen.