Wie können Asylbewerber in Deutschland durch Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Viele Personen, die vor vielen Jahren in Deutschland Asyl beantragt haben, konnten trotz eines noch laufenden Verfahrens mit einer legalen Arbeitserlaubnis in den Arbeitsmarkt eintreten. Die häufigste Frage in solchen Fällen lautet:”Ich arbeite offiziell und zahle Steuern – kann ich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?”. Im Rahmen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das 2023 in Kraft getreten ist, besteht für Personen, die vor einem bestimmten Stichtag Asyl beantragt haben, über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen und in einer qualifizierten Beschäftigung tätig sind, die Möglichkeit, eine arbeitsbasierte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit erhalten?
Asylbewerber, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis durch Erwerbstätigkeit erhalten möchten, müssen die Voraussetzungen des am 18. November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie die Bedingungen der §§ 18a, 18b oder 19c und des § 10 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erfüllen.
Im Rahmen dieser Paragraphen ist die wichtigste Voraussetzung, vor dem 29. März 2023 ins Land eingereist zu sein, sich weiterhin in Deutschland aufzuhalten ohne auszureisen, und dass der Asylantrag noch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bei einem Gericht oder einem höheren Gericht anhängig ist. Für Asylbewerber gilt das Datum der Fingerabdrucknahme als Einreisedatum.
Hochschulabsolventen können insbesondere gemäß § 18b Aufenthaltsgesetz berücksichtigt werden, während Personen mit einer Berufsausbildung von § 18a profitieren können. Personen, die in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre in einem anderen Bereich sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können von § 19c des Aufenthaltsgesetzes profitieren. Zum Beispiel kann eine Person, die einen Lehramtsabschluss besitzt, aber in der Türkei ausreichende Erfahrung in einem Bürojob gesammelt hat, für diesen Büroberuf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c des Aufenthaltsgesetzes beantragen.
Für eine arbeitsbasierte Aufenthaltsgenehmigung ist es nicht ausreichend, lediglich einen unbefristeten qualifizierten Arbeitsvertrag (Festvertrag) zu besitzen oder keine Sozialleistungen zu beziehen; auch die Dauer des legalen Aufenthalts, die berufliche Qualifikation, die Sprachkenntnisse und das Fehlen eines Strafregisters der Person werden berücksichtigt.
Was ist zu beachten?
Personen, die vor dem genannten Datum in Deutschland eingereist sind und von den neuen gesetzlichen Bestimmungen profitieren möchten, müssen neben der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen ihre Asylanträge offiziell zurückziehen. Dieser Rückzug kann nur über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgen. Ein Rücknahmeantrag an ein Gericht beendet Ihren Asylprozess nicht offiziell; in diesem Fall wird nur Ihr Fall als abgeschlossen betrachtet. Wenn der Asylantrag nur über das Gericht zurückgezogen wird, kann dies in Zukunft schwerwiegende Folgen haben: Es kann Ihnen mitgeteilt werden, dass Sie in Ihr Land zurückkehren müssen, und Sie können aufgefordert werden, Deutschland und den Schengen-Raum zu verlassen.
Können Personen, die durch dieses Gesetz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, in ihr Heimatland reisen und zurückkehren?
Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18A, 18B oder 19C des Aufenthaltsgesetzes erhalten, gelten nicht mehr als Flüchtlinge, sondern als Fachkräfte. Daher steht es ihnen frei, in ihre Heimatländer zu reisen und zurückzukehren.
Wie können Geflüchtete, die nach dem 29. März 2023 nach Deutschland gekommen sind, eine Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit erhalten?
Personen, die nach dem 29. März 2023 in Deutschland Asyl beantragt haben, können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit erhalten. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied zwischen den vor und nach dem 29. März 2023 Eingereisten: Während diejenigen, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind, ihren Antrag stellen können, ohne Deutschland zu verlassen, müssen diejenigen, die nach diesem Datum eingereist sind, zunächst freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren, ohne ein Schengen-Verbot zu erhalten. Danach können sie von ihrem Heimatland aus ein deutsches Arbeitsvisum erhalten und auf legalem Wege nach Deutschland zurückkehren.
Hinweis: Dieser Text wurde erstellt, um allgemeine Informationen über die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen qualifizierter Beschäftigung für Personen bereitzustellen, die in Deutschland Asyl beantragt haben. Dieser Text stellt keine rechtliche Beratung dar. Es ist wichtig, vor persönlichen Entscheidungen einen Anwalt, eine juristische Fachkraft oder einen professionellen Berater zu konsultieren.