Wie Sie Ihr volljähriges Kind (über 18 Jahre) nach Deutschland holen können
Für Eltern, die in Deutschland leben, unterscheidet sich das Verfahren zur Nachholung ihrer volljährigen Kinder (ab 18 Jahren) von dem minderjähriger Kinder. Während das Familiennachzugsrecht in der Regel für Kinder unter 18 Jahren gilt, gibt es für erwachsene Kinder zwei Hauptmöglichkeiten, nach Deutschland zu kommen: ein Arbeitsvisum oder ein Studienvisum.
Einreise mit einem Arbeitsvisum
Eine der häufigsten Optionen für volljährige Kinder ist die Einreise mit einem Arbeitsvisum. Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn Ihr Kind eines der folgenden Dokumente oder Qualifikationen besitzt:
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Bachelor-Abschluss,
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Berufsschuldiplom,
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Führerschein der Klassen C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E, DE oder E,
und einen qualifizierten Arbeitsvertrag in einem passenden Beruf finden kann, ist eine Einreise nach Deutschland möglich. Der Arbeitsvertrag muss zum Bildungsstand Ihres Kindes passen und den vom Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) festgelegten Gehaltsanforderungen entsprechen. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann Ihr Kind über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als qualifizierte Arbeitskraft nach Deutschland kommen.
Einreise mit einem Studienvisum
Falls Ihr Kind die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum nicht erfüllt oder weiter studieren möchte, kann es mit einem Studienvisum nach Deutschland einreisen. Mit einem Studienvisum kann Ihr Kind:
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einen Sprachkurs besuchen,
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eine Berufsausbildung absolvieren,
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oder ein Bachelor-/Masterstudium beginnen.
Ein wichtiger Punkt für Studieninteressierte ist, dass die meisten Studiengänge auf Deutsch unterrichtet werden und oft Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder C1 voraussetzen. Selbst bei Sprachkursen oder bedingten Zulassungen kann die Botschaft Visumanträge ablehnen, wenn kein Nachweis über mindestens A1-A2 Deutschkenntnisse vorliegt. Für eine Berufsausbildung wird mindestens B1 Deutsch empfohlen.
Eine weitere Voraussetzung für ein Studium in Deutschland ist ein Sperrkonto (Blocked Account) oder ein Verpflichtungserklärung (Sponsorenschreiben). Für dieses Visum müssen entweder 11.904 Euro auf einem Sperrkonto hinterlegt werden, oder Sie als Eltern können eine finanzielle Bürgschaft übernehmen, sofern Sie ein ausreichendes Einkommen nachweisen können.
Nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung können Absolventen eine Arbeitserlaubniserhalten, sofern sie einen qualifizierten Job finden. Für Personen, die in Deutschland ausgebildet oder studiert haben, gibt es vereinfachte Verfahren für die Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt)und später die Einbürgerung.





