Was ist der Rundfunkbeitrag (GEZ)? Ist die Zahlung verpflichtend?

Wenn Sie neu in Deutschland sind, ist es nur eine Frage der Zeit, bis Sie einen Brief vom “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” in Ihrem Briefkasten finden. Aber was ist dieser Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich auch unter seinem alten Namen GEZ bekannt? Sind Sie zur Zahlung verpflichtet? In diesem Artikel beantworten wir alle Fragen rund um den Rundfunkbeitrag für Neuankömmlinge in Deutschland – klar und verständlich.
Was ist der Rundfunkbeitrag und warum wird er erhoben?
Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Fernsehen, Radio und Online-Plattformen) in Deutschland. Dank dieses Beitrags können Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio unabhängige und unparteiische Sendungen produzieren, frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss.
Es handelt sich nicht um eine Steuer, sondern eher um eine Gegenleistung für einen Dienst, der allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wird. Ob Sie diese Dienste nutzen oder nicht, ändert nichts an Ihrer Zahlungspflicht.
Wichtig: Es spielt keine Rolle, ob Sie einen Fernseher, ein Radio oder einen Internetanschluss in Ihrer Wohnung haben. Die Beitragspflicht besteht unabhängig vom Besitz solcher Geräte.
Ist die Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtend?
Ja, die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist für jeden Haushalt in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Das Schlüsselwort hier ist “Wohnung” (Haushalt). Es ist unerheblich, wie viele Personen in einer Wohnung leben oder wie viele Fernseher/Radios vorhanden sind. Für jede Wohnung muss nur eine Person den Beitrag entrichten.
- Wenn Sie allein leben: Sie müssen sich auf Ihren Namen anmelden und die Zahlung leisten.
- Wenn Sie in einer WG (Wohngemeinschaft) leben: Nur eine Person aus der WG muss sich anmelden und den Beitrag zahlen. Die anderen Mitbewohner können sich mit der Beitragsnummer der zahlenden Person von der Zahlung befreien lassen, indem sie auf die an sie adressierten Briefe entsprechend antworten.
- Wenn Sie mit Ihrer Familie leben: Es genügt, wenn ein Erwachsener im Haushalt die Zahlung übernimmt.
Wie hoch ist der aktuelle Rundfunkbeitrag? (Stand 2025)
Seit Oktober 2025 beträgt der reguläre Rundfunkbeitrag 18,36 € pro Monat und Haushalt.
Die Zahlungen werden in der Regel vierteljährlich, also in Höhe von 55,08 €, angefordert. Sie können eine der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsmethoden wählen (z. B. das Lastschriftverfahren), um Ihre Zahlungen zu automatisieren.
Wie meldet man sich an? (Anmeldung)
Normalerweise sendet Ihnen der “Beitragsservice” automatisch einen Brief, kurz nachdem Sie sich offiziell an einer Adresse in Deutschland angemeldet haben (Anmeldung). In diesem Brief werden Sie aufgefordert, Ihre Wohnung anzumelden.
- Online-Anmeldung: Der einfachste Weg ist das Ausfüllen des Online-Formulars auf www.rundfunkbeitrag.de.
- Formular per Post: Sie können auch das Formular aus dem zugesandten Brief ausfüllen und zurücksenden.
Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Beitrag gezahlt wird, genügt es, auf den an Sie gerichteten Brief zu antworten und dabei den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person anzugeben.
Was passiert, wenn man nicht zahlt?
Die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Mahnungen: Zuerst erhalten Sie Zahlungserinnerungen.
- Säumniszuschlag: Auf den ausstehenden Betrag werden Verzugszinsen aufgeschlagen.
- Vollstreckungsbescheid: Bei fortgesetzter Nichtzahlung wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Dies kann bis zur Pfändung Ihres Bankkontos oder Gehalts führen.
- Negative Auswirkung auf die Schufa: Unbezahlte Schulden können Ihren Schufa-Score (Ihre Kreditwürdigkeit in Deutschland) negativ beeinflussen. Dies erschwert zukünftige Mietvertragsabschlüsse oder Kreditaufnahmen.
Befreiung und Ermäßigungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Umständen können Sie eine Befreiung vom oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Die häufigsten Fälle sind:
- Empfänger von Sozialleistungen: Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen.
- Studierende: Studierende, die BAföG erhalten.
- Menschen mit Behinderung: Personen mit bestimmten schweren Seh- oder Hörbehinderungen.
Wenn Sie glauben, anspruchsberechtigt zu sein, müssen Sie über die Website des Beitragsservice einen offiziellen Antragstellen und entsprechende Nachweise einreichen.
Abmeldung beim Umzug aus Deutschland
Wenn Sie Deutschland endgültig verlassen, ist es sehr wichtig, Ihre Anmeldung beim Rundfunkbeitrag zu kündigen. Andernfalls laufen die Beitragsschulden weiter auf. Für die Abmeldung:
- Füllen Sie das Abmeldeformular auf der Website des Beitragsservice aus.
- Fügen Sie als Nachweis Ihre Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt bei.
Zusammenfassend
- Verpflichtend: Jeder Haushalt in Deutschland ist zur Zahlung verpflichtet.
- Eine Zahlung pro Haushalt: Für eine Wohnung wird nur ein Beitrag fällig.
- Anmeldung nicht vergessen: Überprüfen Sie Ihren Briefkasten und reagieren Sie rechtzeitig auf Post.
- Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Befreiung: Beantragen Sie eine Befreiung, wenn Sie Sozialleistungen oder BAföG erhalten.
- Bei Auszug kündigen: Vergessen Sie nicht, sich abzumelden, wenn Sie Deutschland verlassen.
Auch wenn der Rundfunkbeitrag anfangs kompliziert erscheinen mag, ist er mit Kenntnis der Grundregeln leicht zu handhaben. Wir hoffen, dieser Leitfaden hilft Ihnen beim Start in Ihr neues Leben in Deutschland.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für aktuelle und verbindliche Informationen wird empfohlen, stets die offizielle Website des Rundfunkbeitrags zu konsultieren.





