Juristische Dienstleistungen - Alternativkraft GmbH

Juristische Dienstleistungen

RECHTLICHES PROZESSMANAGEMENT UND LÖSUNGSPARTNERSCHAFT

Als AlternativKraft GmbH überwinden wir die Komplexität bürokratischer Prozesse nach dem Prinzip einer „klaren Aufgabenverteilung“. In den nachfolgend aufgeführten Leistungsbereichen werden administrative Abläufe wie die Zusammenstellung und Digitalisierung von Unterlagen, Kursanmeldungen und Terminorganisationen sowie Front-Office- und Sekretariatsleistungen von uns als unterstützende Dienstleistungen erbracht. Die rechtliche Vorbereitung der Akte, die juristische Prüfung sowie die Vertretung gegenüber den zuständigen Behörden werden hingegen vollständig von den qualifizierten Kooperationsanwälten durchgeführt, mit denen wir zusammenarbeiten.

 

Qualifizierte Arbeitskräfte und Karrieremanagement

Prozessmanagement für Berufskraftfahrer

Wir bieten End-to-End-Unterstützung für LKW-Fahrer und Logistikpersonal. Während wir die administrative Last der Sprachkursanmeldungen, der Weiterleitung an Fahrschulen in Deutschland und der Führerscheinanerkennungsverfahren der Kandidaten schultern, werden die rechtliche Vorbereitung von Arbeitsvisumsanträgen und Konsulatsprozesse von unseren Vertragsanwälten verfolgt.

Für medizinisches Fachpersonal erfolgen die Vorbereitung der Unterlagen zur beruflichen Anerkennung (Approbation) für Ärztinnen/Ärzte und Pflegekräfte sowie die Terminierungen bei den zuständigen Behörden im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach §81a unter der Aufsicht unserer Anwälte. Wir unterstützen diesen Prozess durch die Planung der Sprachqualifizierung und die Koordination der erforderlichen Unterlagen, um das Verfahren gezielt zu beschleunigen.

Beratung für Berufsausbildung (Ausbildung)

Wir fungieren als Wegweiser auf dem Karriereweg junger Talente in Deutschland. Wir bieten Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vermittlung in profilgerechte Berufsausbildungsprogramme und Unternehmen sowie bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und der Durchführung der erforderlichen Anmelde- und Registrierungsprozesse.

Blaue Karte und Visum-Koordination Wir führen das Arbeitgeber-Matching für hochqualifizierte Arbeitnehmer (Blaue Karte), ungelernte Arbeitskräfte oder Saisonarbeiter durch und schließen die administrative Vorbereitung der Antragsakte ab. Die Prüfung der rechtlichen Konformität der Akte und die offizielle Antragstellung erfolgen hingegen durch unsere Lösungspartner-Anwälte.

Gewerbliche Investitionen und Unternehmensgründung

Firmengründung und das Ankara-Abkommen

Für Unternehmer, die in Deutschland ein Geschäft gründen möchten, organisieren wir Notartermine, Bankprozesse und die vorbereitende Buchhaltungsinfrastruktur bei GmbH- oder UG-Gründungen. Die Erstellung des Gesellschaftsvertrags, Handelsregistereintragungen und die rechtliche Grundlage für Visumanträge im Rahmen des Ankara-Abkommens werden von unseren auf diesem Gebiet spezialisierten Anwälten erstellt.

Rechtsstatus, Aufenthalt und Asyl

(Die gesamte Vertretungsbefugnis in diesem Bereich liegt ausschließlich bei unseren Rechtsanwälten)

Asyl, Migrationsrecht und Daueraufenthalt

In sensiblen Angelegenheiten wie Anträgen auf internationalen Schutz, Asylverfahren, Einsprüchen gegen Abschiebungsentscheidungen oder Anträgen auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis werden die Aktenverfolgung, die Verteidigungsvorbereitung und die gesamte rechtliche Kommunikation mit offiziellen Behörden direkt von unseren unabhängigen, bei der Anwaltskammer registrierten Rechtsanwälten durchgeführt. Wir stehen Ihnen in diesem Prozess als “Support-Büro” bei der vollständigen Beschaffung der angeforderten Informationen und Dokumente zur Seite.

⚠️ WICHTIGE RECHTLICHE INFORMATION

Die AlternativKraft GmbH ist keine Anwaltskanzlei. Die von unserem Unternehmen im Rahmen der oben genannten Dienstleistungen angebotenen Tätigkeiten beschränken sich auf Front-Office-Arbeiten, Sekretariatsdienste, Call-Center, administrative Unterstützung, Aktenvorbereitung, Organisation, Kursanmeldungen und Prozessverfolgung. Alle Vorgänge, die unter das Anwaltsmonopol fallen, wie die Erteilung von Rechtsrat, Klageerhebung, gesetzliche Vertretung vor offiziellen Behörden und persönliche Antragstellung, werden in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) in Deutschland von unabhängigen und zugelassenen Rechtsanwälten durchgeführt, mit denen wir zusammenarbeiten.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was ist der Vorteil des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach §81a AufenthG?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG ermöglicht es Arbeitgebern, den Prozess der Arbeitsgenehmigung für ausländische Fachkräfte zu beschleunigen. Durch die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann der gesamte Visumantragsprozess deutlich verkürzt werden, da bereits vor der Einreise alle wichtigen Dokumente und Genehmigungen vorbereitet sind.
Welche Dokumente sind für den Visumantrag im Rahmen des §81a AufenthG erforderlich?
Für den Visumantrag sind ein gültiger Reisepass, ein biometrisches Foto, eine Krankenversicherung, ein Arbeitsvertrag sowie die vom Arbeitgeber ausgestellte Vorabzustimmung notwendig. Falls erforderlich, muss auch ein Sprachzertifikat für Deutsch vorgelegt werden. Zusätzliche persönliche Dokumente wie die Meldebescheinigung können ebenfalls verlangt werden.
Wie lange dauert der gesamte Antragsprozess für das Fachkräftevisum?
Der Antragsprozess dauert in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen, abhängig von der Arbeitsbelastung der Bundesagentur für Arbeit sowie der jeweiligen Botschaft, bei der der Visumantrag gestellt wird. Eine sorgfältige und vollständige Dokumentenvorbereitung kann den Prozess beschleunigen.
Was passiert, wenn die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft eingereicht werden?
Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen können den Antragsprozess erheblich verzögern oder sogar zur Ablehnung des Visumantrags führen. Daher ist es von größter Bedeutung, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt und vollständig eingereicht werden, um solche Probleme zu vermeiden.
Muss ich für den Visumantrag Deutschkenntnisse nachweisen?
Der Nachweis von Deutschkenntnissen ist nicht in allen Fällen erforderlich, hängt jedoch von der spezifischen Stelle und den Anforderungen des Arbeitgebers ab. Sollte ein Sprachzertifikat verlangt werden, unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und beim Erwerb des entsprechenden Zertifikats.