Grundvoraussetzungen und Antragsverfahren für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft 2025

Apr. 28, 2025 .

Grundvoraussetzungen und Antragsverfahren für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft 2025

Deutschland hat bedeutende Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht vorgenommen, die den Einbürgerungsprozess für Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zugänglicher machen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über den Prozess des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft, die erforderlichen Bedingungen und wichtige Punkte, die zu beachten sind.

 

Grundvoraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft

 

  1. Gesetzlicher Aufenthaltszeitraum
    In der Regel müssen Bewerber mindestens 5 Jahre legal und ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.

  2. Aufenthaltserlaubnis
    Der Bewerber muss eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zu einer dauerhaften Niederlassung führt (z. B. Arbeitserlaubnisse). Aufenthaltserlaubnisse zu Bildungszwecken gelten nicht als ausreichend.

  3. Finanzielle Sicherheit
    Der Bewerber muss in der Lage sein, sich und etwaige Unterhaltsberechtigte ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu versorgen.

  4. Sprachkenntnisse
    Der Nachweis von Deutschkenntnissen auf mindestens B1-Niveau ist erforderlich. Dies kann durch ein Sprachzertifikat oder ein in Deutschland erworbenes Schulzeugnis nachgewiesen werden.

  5. Kenntnisse der Gesellschaft und Rechtsordnung
    Bewerber müssen Grundkenntnisse über die deutsche Rechtsordnung, Gesellschaftsstruktur und Lebensweise nachweisen, die in der Regel durch den „Leben-in-Deutschland“-Testüberprüft werden.

  6. Einwandfreies Führungszeugnis
    Bewerber dürfen keine schweren Straftaten begangen haben und dürfen nicht Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens sein.

  7. Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
    Bewerber müssen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands anerkennen und dürfen nicht gegen sie handeln.

Einbürgerungsantragsverfahren

  • Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde: Anträge müssen beim örtlichen Ausländeramt (Ausländerbehörde) oder beim kommunalen Einbürgerungsamt eingereicht werden.

  • Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Reisepass

    • Aufenthaltserlaubnis-Dokumente

    • Sprachnachweis

    • Nachweis der finanziellen Sicherheit

    • Führungszeugnis

    • Testergebnis zum Einbürgerungstest

  • Gebühren: Stand 2025 beträgt die Antragsgebühr 255 € für Erwachsene und 51 € für Minderjährige.

  • Bearbeitungszeit: Das Verfahren dauert in der Regel 6 bis 24 Monate.

Familienangehörige und Kinder

Kinder von Antragstellern können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eingebürgert werden, abhängig von der Entscheidung der Behörden.

Doppelte Staatsbürgerschaft und neue Regelungen

Durch die Rechtsreform 2024 hat Deutschland eine flexiblere Haltung zur doppelten Staatsbürgerschaft eingenommen. Es ist nun möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt.

Wichtige Hinweise

  • Inhaber bestimmter Aufenthaltserlaubnisse (z. B. zu Bildungszwecken) können keinen Einbürgerungsantrag stellen.

  • Bewerber, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, können abgelehnt werden.

  • Personen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln, erhalten keine Staatsbürgerschaft.

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