Diplomanerkennung für eine Berufstätigkeit in Deutschland
Haben Sie Ihr Studium im Ausland erfolgreich abgeschlossen und planen, Ihre Karriere in Deutschland fortzusetzen? Einer der wichtigsten Schritte in diesem Prozess ist es festzustellen, ob Ihre akademische Qualifikation den deutschen Standards entspricht.
Reglementierte und nicht reglementierte Berufe
In Deutschland werden Berufe in zwei Hauptkategorien unterteilt: reglementierte und nicht reglementierte Berufe. Der Anerkennungsprozess Ihres Abschlusses hängt davon ab, in welche Kategorie der angestrebte Beruf fällt.
Reglementierte Berufe
Um einen reglementierten Beruf in Deutschland legal ausüben zu dürfen, ist eine bestimmte Qualifikation sowie die offizielle Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses erforderlich. Die meisten Berufe im Gesundheitswesen (z. B. Arzt, Krankenpfleger), im juristischen Bereich (z. B. Rechtsanwalt) sowie im Schuldienst an öffentlichen Schulen fallen in diese Kategorie. Auch viele Ingenieursberufe gelten als reglementiert, da der Titel “Ingenieur” rechtlich geschützt ist. Unabhängig von Ihrem Herkunftsland müssen Sie für diese Berufe ein formelles Anerkennungsverfahren durchlaufen. Diese Anerkennung ist auch Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltstitel wie die Blaue Karte EU oder das Visum für Fachkräfte. Ob Ihr Beruf reglementiert ist, können Sie über das “Anerkennungs-Finder”-Tool auf dem Portal “Anerkennung in Deutschland” prüfen.
Nicht reglementierte Berufe
Der Großteil der Berufe in Deutschland (z. B. IT-Spezialist, Marketingexperte, Sprachwissenschaftler, Hotelmanager) zählt zu den nicht reglementierten Berufen. Für diese Berufe ist eine offizielle Anerkennung des Abschlusses nicht zwingend erforderlich.
Wenn Sie jedoch aus einem Nicht-EU-Land kommen, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Hochschulabschluss mit einem deutschen vergleichbar ist – insbesondere für die Blaue Karte EU oder das Visum für Fachkräfte.
Nicht-EU-Bürger können die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses auf zwei Arten nachweisen:
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Überprüfung über die Anabin-Datenbank
Ihre Hochschule muss in der Anabin-Datenbank mit dem Status “H+” eingetragen sein – dies zeigt, dass sie in Deutschland anerkannt ist. Bei “H+/-” muss auch Ihr konkreter Studiengang bzw. Abschluss dort explizit aufgeführt sein. Sowohl die Hochschule als auch der Abschluss selbst müssen als „entspricht“ oder „gleichwertig“ bewertet worden sein.
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Zeugnisbewertung (Statement of Comparability)
Falls in Anabin keine ausreichenden oder positiven Einträge vorhanden sind (z. B. H+ Hochschule, aber Abschluss nicht gelistet), ist ein individuelles Bewertungsverfahren erforderlich. Die Zeugnisbewertung, ausgestellt von der ZAB, beschreibt Ihre ausländische Qualifikation und benennt die deutsche Entsprechung. Die Antragstellung erfolgt digital bei der ZAB. Je nach Vollständigkeit der Unterlagen kann die Bearbeitung mehrere Monate dauern. Für Antragsteller der Blauen Karte EU kann die Bearbeitungszeit auf 2–3 Wochen verkürzt werden, wenn ein gültiger Arbeitsvertrag vorgelegt wird.