Beschleunigter Weg zur Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland: Die 81a-Vorabzustimmung
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern, hat Deutschland verschiedene gesetzliche Regelungen geschaffen. Eine der wichtigsten ist das Verfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes – bekannt als „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“oder 81a-Vorabzustimmung.
Dieses Verfahren ermöglicht eine deutlich schnellere Bearbeitung im Vergleich zu herkömmlichen Visaverfahren – ein Gewinn sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Was ist die 81a-Vorabzustimmung und welche Vorteile bietet sie?
Das 81a-Verfahren richtet sich an qualifizierte Fachkräfte, die ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland haben. Während reguläre Visa mehrere Monate in Anspruch nehmen können, wird das Verfahren nach §81a oft innerhalb von ein bis zwei Monaten abgeschlossen.
Ziel ist es, vor der eigentlichen Visumsbeantragung die nötigen Zustimmungen bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einzuholen. Der Arbeitgeber stellt im Namen des zukünftigen Mitarbeiters einen Antrag auf Vorabzustimmung – insbesondere zu Fragen der Arbeitserlaubnis und der Anerkennung von Qualifikationen.
Vorteile im Überblick:
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Schnelle Abwicklung: Verkürzt die Dauer der Visumsbearbeitung erheblich.
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Planbarkeit: Der Großteil des Prozesses findet in Deutschland statt, was mehr Transparenz für die Bewerber schafft.
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Familiennachzug: Ehepartner und Kinder können zeitgleich beantragt und gemeinsam einreisen.
Gibt es Sprachvoraussetzungen?
Die Sprachvoraussetzungen hängen von der Berufsanerkennung und den individuellen familiären Gegebenheiten ab. Für Ehepartner wird in der Regel A1-Niveau vorausgesetzt.
Wer kann sich bewerben?
Das Verfahren richtet sich an Personen mit akademischem oder beruflichem Abschluss, die eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland gefunden haben.
Ablauf Schritt für Schritt
Schritt 1: Arbeitsvertrag & Vollmacht
Nach Abschluss eines Arbeitsvertrags stellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber oder einer beauftragten Beratungsfirma eine Vollmacht aus.
Schritt 2: Antrag bei der Ausländerbehörde
Der Arbeitgeber reicht alle Unterlagen bei der zuständigen Ausländerbehörde ein und zahlt die Gebühr von ca. 411 Euro.
Schritt 3: Anerkennung der Qualifikationen
Die Ausländerbehörde leitet das Anerkennungsverfahren für Berufsabschlüsse ein. Die Bundesagentur für Arbeit prüft zudem die Arbeitsbedingungen.
Schritt 4: Ausstellung der Vorabzustimmung
Bei positiver Prüfung wird die Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG erteilt und dem Arbeitgeber übermittelt.
Schritt 5: Visumantrag im Herkunftsland
Der Arbeitnehmer reicht die Vorabzustimmung mit weiteren Unterlagen (Reisepass, Antragsformular, Foto, Versicherung etc.) bei der zuständigen Auslandsvertretung ein. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zügig.
Verfahren für Familienangehörige
Ehepartner und minderjährige Kinder können in das Verfahren integriert werden. Dadurch entfällt meist die lange Wartezeit für den Familiennachzug. Für Ehepartner kann ein A1-Sprachnachweis erforderlich sein.
Wichtige Hinweise
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Verantwortung des Arbeitgebers: Eine korrekte und vollständige Antragstellung durch den Arbeitgeber ist entscheidend.
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Vollständige Unterlagen: Zeugnisse und Nachweise müssen mit beglaubigter deutscher Übersetzung eingereicht werden.
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Gebühren: Neben der 411-Euro-Gebühr fallen weitere Kosten für Anerkennungen und Visa an.
Fazit
Das beschleunigte Verfahren nach § 81a ist ein modernes und effektives Mittel, um qualifizierte Fachkräfte mit ihren Familien zügig und rechtssicher nach Deutschland zu bringen. Mit guter Planung und einem zuverlässigen Arbeitgeber ist es einer der besten Wege zum beruflichen Neuanfang in Deutschland.